Kinder- und Jugendarbeit

Hier gehts um die Zukunft nicht mehr und nicht weniger.

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Kinder- und Jugendarbeit · ·
Last updated Jan 4, 2024 - 8:14 AM Visible also to unregistered users
Quelle: [JuraForum.de](https://www.juraforum.de/news/dsgvo-und-einschulung-darf-ich-mein-kind-bei-der-schulfeier-fotografieren_259504) (zum Artikel) # **DSGVO und Einschulung: Darf ich mein Kind bei der Schulfeier fotografieren?** Autor: Harald Büring, Ass. jur. (Juraforum-Redaktion) > Viele Eltern möchten gerne ihr Kind auf der Einschulungsfeier fotografieren, um diesen Moment in Erinnerung zu behalten. Was von daher problematisch ist, weil andere Kinder dabei häufig ebenfalls aufgenommen werden. Aus diesem Grunde befürchten manche Schulleiter, dass durch das Fotografieren auf der Einschulungsfeier gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen wird und erlassen ein Fotoverbot. Aufgrund ihres Hausrechtes sind Eltern hieran auch gebunden. ![](file-guid:f39e8cec-9286-426e-abf1-54305b0c66ec "school-4527711_640.jpg") _Bildquelle: [Gerd Altmann](https://pixabay.com/de/users/geralt-9301/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=4527711) auf [Pixabay](https://pixabay.com/de//?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=4527711)_ > **Fazit:** Das bedeutet: Bilder von der Einschulungsfeier verstoßen normalerweise nicht gegen die DSGVO, wenn nur das eigene Kind fotografiert wird. Das Gleiche gilt gewöhnlich auch, wenn die Aufnahme anderer Personen unvermeidlich sind und sie nur als Beiwerk dienen. Allerdings muss eine Veröffentlichung in sozialen Netzwerken gewöhnlich unterbleiben. Das gilt vor allem, wenn unbegrenzt viele Nutzer Zugriff auf das Profil haben. Wichtig ist, dass Eltern das eigene Kind als Hauptmotiv wählen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, holt von allen Betroffenen zuvor die Einwilligung ein.