## **– (Gefahrenabwehrverordnung) –**
#### Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Faßberg
#### Satzung in Kraft getreten am **11\.10.2023**
_Auszug:_ (7) Bäume, Hecken, Sträucher und sonstige Anpflanzungen müssen stets so weit zurückgeschnitten werden, dass sie nicht die Sicht auf amtliche Verkehrszeichen und - einrichtungen, Hinweisschilder, Hausnummern, Straßennamensschilder und Hydranten verdecken. In diesem Zusammenhang ist auch die Straßenbeleuchtung entsprechend freizuschneiden. In öffentlichen Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen hineinragende Zweige von Bäumen und Sträuchern sind über den Fahrbahnen, Seitenstreifen usw. bis zu einer Höhe von 4,50m und über den Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von 2,50m zu beseitigen. Trockene Äste und Zweige über den öffentlichen Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen sind unabhängig von der Höhe unverzüglich zu beseitigen.
👉 Link: [Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Faßberg.pdf](file-guid:3b6ca788-8b79-4af8-b244-53f9ce87caa0)
_Editiert: André 17.11.23 (Artikel in Form gebracht, Überschrift, Auszug etc.)_
AndreBlin · · Last updated Nov 24, 2023 - 6:51 AM