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Neues aus dem Rathaus, der Politik, den Gremien und der Region

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Rathaus · ·
Last updated Feb 7, 2024 - 8:32 PM Visible also to unregistered users
## **Grundhochwasser in der Gemeinde Faßberg – Anzeige der Schäden und Abwicklung** ### In der Ratssitzung am 30.01.24 wurde das Thema nach einer Zuhörerfrage aus Sicht der Verwaltung dargestellt. ❤️ In eigener Sache: Bitte registriert Euch. Liken, Teilen und Kommentieren geht nicht als Gast. Unterstützt damit die Reichweite von [MoinHei.de](http://MoinHei.de) Die Verwaltung hat bereits während des Hochwassers zum Jahreswechsel 23/24 die Bürger über ihre sozialen Kanäle auf Stand gehalten. Es wurden unter anderem die wichtigsten Nachrichten aus dem Landkreis geteilt. So auch die Aufforderung des Landkreises, die Regenwasserkanäle nicht zu überlasten. Das Einbringen von abgepumpten Wasser sei zu unterlassen, hieß es. Man wollte ursprünglich damit in den betroffenen Gebieten von Aller, Leine und auch der Fuhse Schlimmeres verhindern. Die Artikel wurden geteilt, weil man womöglich auch Gefahr einer Überlastung der Kanalisation im Gemeindegebiet Faßberg sah. Man erklärte, die Informationen seitens des Landes Niedersachsens und des Landkreises abgewartet zu haben. 🎯 Fassberg .de – [Hochwasserhilfe des Landes: Anträge bei Schäden können gestellt werden](https://www.fassberg.de/portal/meldungen/hochwasserhilfe-des-landes-antraege-bei-schaeden-koennen-gestellt-werden-900000163-29550.html?rubrik=900000011 "Hochwasserhilfe des Landes: Anträge bei Schäden können gestellt werden") (29.01.24) Es werden dort Hinweise zur Schadensregulierung, die Frist zur Anzeige der Schäden und auch die E-Mail-Adressen der betreffenden Stellen bei Stadt und Landkreis Celle kurz und knapp dargestellt. In den weiteren Ausführungen gab man zu Protokoll, dass man für weitere Hilfsangebote nicht der richtige Ansprechpartner sei und auch die weitere Hilfestellung personell nicht wahrnehmen könnte. Die Bitte sich an die verlinkten Stellen zu wenden wurde bekräftigt. **❗Zu beachten sei, dass die Verwaltung das Abpumpen und Einleiten von Grundwasser in die Straßenentwässerung zurzeit duldet. Man muss unter diesen besonderen Bedingungen nicht befürchten, belangt zu werden. \*** ### Weitere Unterstützung Betroffener durch Hilfsangebot seitens Ratsmitglied und Ortsvorsteher Weit im Vorfeld der Sitzung wurde durch das Ratsmitglied Hartmut Maniewski (WGF) bereits die Initiative ergriffen. Er nutzte u.a. auch Facebook, um den betroffenen Bürgern Möglichkeiten in dieser misslichen Lage aufzuzeigen. Mit dieser Idee steht er nicht allein da, der Faßberger Ortsvorsteher Peter Pudschun unterstützt dieses Vorhaben. Dieser gab in einer Stellungnahme gegenüber der Verwaltung an, dass die Hilfsgelder in unserer Region womöglich gar nicht ausgezahlt werden. Bei weiteren Fragen bitte ich um Kontaktaufnahme mit [H. Maniewski](https://www.facebook.com/hartmut.maniewski "H. Maniewski") und [P. Pudschun](https://www.facebook.com/peter.pudschun.9 "P. Pudschun") ([Peter](mention:18e93008-25f0-4ff8-8b17-aaf25da67f93 "/u/peter/")) 🎯Niedersachsen. de – [Die wichtigsten Antworten auf Fragen zu Hochwasser (FAQ)](https://www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser-227113.html "Die wichtigsten Antworten auf Fragen zu Hochwasser (FAQ)") 🎯Niedersachsen. de – Pressemitteilung [Anträge für akute Hochwasserhilfen können jetzt gestellt werden](https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi11-hochwasser-soforthilfe-228964.html "Anträge für akute Hochwasserhilfen können jetzt gestellt werden") 24.01.24 > **Quelle: FAQ auf Niedersachsen. de (unterliegt nicht der Änderung)** > > - _Beantragen können die Soforthilfen Haushalte, die im Einzugsgebiet der folgenden Flüsse wohnen: Weser (Aller/Leine/Fuhse/Oker) bis zur Landesgrenze zu Bremen, Wümme (bis zum Lesumsperrwerk), Hunte (bis zum Huntesperrwerk), Soeste, Ems (bis zur Seeschleuse Papenburg), Vechte, Sude (mit Krainke und Rögnitz), Seege, Ilmenau und Jeetzel. **Das Einzugsgebiet umfasst auch die Nebenflüsse der genannten Gewässer, wie etwa die Hase.**_ > - Gemeldet werden können Schäden, die verursacht sind durch Hochwasser oder durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, **aufsteigendes Grundwasser (sowohl entlang der Fließgewässer als auch des damit verbundenen Grundwasserkörpers)**, **überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation** und die Folgen von Hangrutsch. Weitere Informationen zum Thema: 🎯 NDR .de – [So können die Hochwasser-Soforthilfen beantragt werden](https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/So-koennen-die-Hochwasser-Soforthilfen-beantragt-werden,hochwasserhilfe246.html "So können die Hochwasser-Soforthilfen beantragt werden") (25.01.24) _**\* Die Problematik mit dem Grundhochwasser greife ich in einem gesonderten Artikel auf.**_