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AndreBlin

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Last updated Mar 12, 2024 - 3:19 PM Visible also to unregistered users
### **„Auf-den-Stock-setzen“ Muss das sein?** Wallhecke zum Wohngebiet Danziger Straße „großzügig“ bis auf wenige Zentimeter Höhe eingekürzt. ![](file-guid:83baf87f-2b07-4f36-8c2c-8e191bc98e39 "Heckenschnitt_Widderstreben.png" =600x) Bildquelle: Google Maps „Betroffene Hecke durch Linie gekennzeichnet“ > Quelle: [Niedersachsen.Nabu.de](http://Niedersachsen.Nabu.de) **"[Auf-den-Stock-setzen](https://niedersachsen.nabu.de/tiere-und-pflanzen/pflanzen/hecken/04719.html "Auf-den-Stock-setzen")"** Dabei werden jeweils in Abschnitten von 20-30 m alle Sträucher in der Hecke in wenigen Zentimeter Höhe abgeschnitten. Markante Einzelbäume sollten jedoch als so genannte "Überhälter" stehen bleiben. Wichtig ist, dass eine Heckenreihe nicht komplett entfernt wird, sondern dass jeweils im Wechsel Heckenabschnitte stehen bleiben. ### Ästhetik vs. Notwendigkeit vs. Natur- und Umweltschutz ![](file-guid:215a4613-aeaa-4c54-a654-e29304887864 "IMG_9008.jpg" =600x) Wie auf den [ersten Bildern](https://www.facebook.com/groups/272445183160301/permalink/1609393062798833/?mibextid=oMANbw "ersten Bildern") zu sehen ist, hat, es der ausführende Betrieb ernst gemeint. Ich verschaffe mir morgen ein genaueres Bild vor Ort. Ebenfalls auf den Bildern ist der unsaubere Schnitt durchs maschinelle Abschlagen erkennbar. Die faserigen Enden trocknen aus und machen das Gehölz auch empfänglich für Pilze. Die in Faßberg vorherrschenden Temperaturen um den Gefrierpunkt machen es da nicht besser. Da sich die besagte Hecke nicht nur als Lebensraum für so manches Getier etabliert hat, sondern auch vor Wind und Erosion schützt, wäre ein etwas zurückhaltender Schnitt eine Überlegung wert gewesen. > Quelle: [LBV.de](https://www.lbv.de/ratgeber/oeffentliche-gruenflaechen/flurhecken/ "LBV.de") Fehler vermeiden – Durch eine sachgemäße Heckenpflege können häufige Fehler vermieden werden: fehlende Stufung, zu kleine oder große Abschnitte oder das **rücksichtslose Auf-den-Stock-setzen der gesamten Heckenlänge**, bei dem die Tiere ihren kompletten Rückzugsraum verlieren. **Nicht fachgerecht ist der Einsatz von Geräten, die Äste und Zweige nicht sauber abschneiden, sondern regelrecht „zerfetzen“.** Ebenso wenig fachgerecht ist das senkrechte Beschneiden, da die Hecken dann für brütende Vögel zu durchsichtig werden. > Quelle: Bundesnaturschutzgesetz – [BNatSchG § 39](https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html "BNatSchG § 39") Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen – Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen, ### Quantität vor die Qualität Bei einem solchen Eingriff ins Landschaftsbild schwingt auch immer das persönliche Empfinden mit. Ich hätte diesem sinnlosen Unterfangen einen vernünftigen Schnitt vorgezogen. Von der Danziger Straße kommend, wurde der erste Teil der Hecke stehen gelassen. Das läge daran, dass dieser Teil des Walls wohl gepachtet sei, berichtete ein Anwohner. Der übrige Teil der Hecke wurde stumpf zerschlagen, verbliebene Gehölze stehen ausgefranst oder liegen zum Teil auch ausgerissen herum. Hier kann man auch nicht vom **„Auf-den-Stock-setzen“** sprechen. Selbst stärkere Gehölze hat man nicht solitär stehen lassen. Der grüne Weg entlang des Ackers ist eine beliebte Gassirunde. So konnten wir auf unserem Spaziergang selbst mit einigen Anwohnern sprechen. Von Verständnis für diese Lösung, keine Spur. Auch wurde mir berichtet, dass man sich bereits per E-Mail an das Rathaus gewandt hätte. Eine Antwort läge bisher nicht vor. **Nachtrag 09.03.24:** Der Pächter des verschont gebliebenen Teilstücks zeigte im persönlichen Gespräch auch kein Verständnis für die Aktion. Während auf Facebook einzelne Faßberger davon ausgingen, es müsse sich um einen Brandschutzstreifen handeln, zeigte der überwiegende Teil kein Verständnis für die komplette Rodung. **Nachtrag 12.03.24** Bisher erfolgte keine Antwort auf die Anfrage bei der Gemeinde. André

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