# **Parksündern gehts an den Geldbeutel**
### Das Faßberger Ordnungsamt greift durch. Berichte über Verwarngelder häufen sich.

_Bildquelle: Knüppel 09/2024 Seite 4 “Verwaltung informiert über neue Schilder”_
Bereits zum Müdener Markt hörte man von geahndeten Verstößen von vermeidlichen Falschparkern. Die Mitarbeiter/-innen der Verwaltung seien gut erkennbar an ihren Jacken im Gemeindegebiet unterwegs, hieß es.
Dass es sich hierbei nicht um Warnschüsse handelt, zeigt u.a. ein vorliegender Bescheid. So ist die Höhe des Verwarnungsgeldes mit 55 € für viele sicher kein Pappenstil. Ob die vermeintlich zugrunde liegenden Verstöße gegen z.B. §12 und §49 StVO die Höhe des Verwarngeldes rechtfertigen, darüber hat der Gesetzgeber entschieden.
#### Gemeinde informierte über Änderungen
Durch das Aufstellen der Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ ist die Gemeinde sicherlich dazu berechtigt. Auch richig ist, dass man auf die veränderte Situation per Knüppel und auf der [Webseite der Gemeinde](https://www.fassberg.de/portal/meldungen/neue-beschilderung-zwischen-blumenhalle-und-lange-reihe-absolutes-halteverbot-900000249-29550.html?rubrik=900000023) informiert.
#### Parken jahrzehntelang gebilligt, nun ein teurer Spaß
Da das Parken, wie im Fall **Lange Reihe, zwischen ehemaliger Blumenhalle und Eisdiele** jahrzehntelang gebilligt wurde, lässt das Vorgehen dennoch Raum für Unmut. Im Bereich des Marktplatzes herrscht, außer freitags zum Wochenmarkt, eher eine gähnende Leere. So kritisieren die Einwohner bereits die Unattraktivität des Marktplatzes während der übrigen Zeit. Durch zum Beispiel die Außerbetriebnahme unserer Brunnen wirkt der Bereich kaum zum Verweilen ein. Inwiefern der zugeparkte Raum zu einer Beeinträchtigung der Fußgängerströme geführt hat, wage ich nicht zu beurteilen. Möchte man dennoch nicht, dass die übrig gebliebenen Einzelhändler, Dienstleister und Gewerbetreibende auch noch die letzte Kundschaft verlieren, sollte man entweder die Parkplatzsituation im Vorfeld anpassen oder wie in diesem Fall auf eine Verschärfung der Lage verzichten. Ob man den Spielraum zwischen Aufstellen und Verwarnen nicht sanfter gestalten hätte können, werfe ich ebenfalls zur Diskussion in die Runde.
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André