# **Gewässerschau 2024 - Weiterhin keine Lösung für Anwohner**
Anwohner der Pappelallee weiterhin unzufrieden mit dem Verfahren. Als Antragsteller sieht er die an der Gewässerschau Beteiligten in der Pflicht. Man möge sich umfassend mit dem Problem beschäftigen. Statt immer wieder um Aufschub zu bitten, sollte endlich gehandelt werden. Ein Hin und Her wie zuletzt in den Ratssitzungen ist da wenig zielführend. Faßberg hat ein Problem mit dem Grundhochwasser und dieses wurde erst kürzlich wieder für alle sichtbar. Dies bemerkte auch Angelika Cremer (SPD). Sie erwähnte es kürzlich in der Ratssitzung. So konnte man die Präsenz des Grundwassers ziemlich deutlich in der Grube Höhe Tennisplatz beobachten.

_Bildquelle: A.Blin/MoinHei.de „Grube nach Sondierungsmaßnahmen Ecke Tennisplatz / Am Anger in Faßberg“_
### Folgende Texte sind ein Auszug aus:
### Verordnung über die Unterhaltung und Schau der Gewässer III. Ordnung für das Gebiet des Landkreises Celle vom 29.11.1983 (ABl. RegBez. Lüneburg 1984 S. 10)
📌 Link zum Dokument: [https://www.landkreis-celle.de/media/custom/3314_701_1.PDF?1654002420](https://www.landkreis-celle.de/media/custom/3314_701_1.PDF?1654002420)
> 2. **Zur Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes gehören die Reinigung, die Räumung, die Freihaltung, der Schutz und die Unterhaltung des Gewässerbettes einschließlich seiner Ufer.** Ferner gehören dazu die Unterhaltung und der Betrieb der Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen (§ 98 Abs. 2 NWG).
> 3. **Ausgebaute Gewässer sind in dem Zustand zu erhalten, in den sie durch den Ausbau ver- setzt worden sind**, außer wenn die Wasserbehörde dies für nicht mehr erforderlich erklärt (§ 98 Abs. 4 NWG).
> § 2 **Soweit die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung nicht von einer Gemeinde oder von einem Wasser- und Bodenverband durchzuführen ist, obliegt sie dem Eigentümer**; lässt sich dieser nicht ermitteln, so obliegt sie dem Anlieger.
### Herstellung des ursprünglichen Zustands
Der Antragssteller wiederholt in der Ratssitzung seine Aufforderung zum wiederholten Male. So geht es ihm lediglich darum, den Entwässerungsgraben zwischen dem Schützenheim und dem Einlaufbauwerk Höhe des Bolzplatzes in seinen ursprünglichen Zustand zu bringen. Von einer Vergrößerung in jedweder Hinsicht war laut Aussage nicht die Rede. Wieso man sich seit der Gewässerschau am 03.12.2024 mit einer Entscheidung schwertut, konnte auch die BMin Kerstin Speder in der Ratssitzung am 27.03.25 nicht erklären. Sie verwies auf deine ausstehende Antwort seitens der unteren Wasserbehörde beim Landkreis Celle.
### Weitere Links zum Thema:
- [https://moinhei.de/content/perma?id=6884](https://moinhei.de/content/perma?id=6884) (06.11.24)
- [https://moinhei.de/content/perma?id=5381](https://moinhei.de/content/perma?id=5381) (01.05.24)
- [https://moinhei.de/content/perma?id=4820](https://moinhei.de/content/perma?id=4820) (12.03.24)