Einführung der Kultur- und Tourismustaxesatzung

Quelle: Fassberg.de

Fassberg führt die zweckgebundene KulTourTaxe zum 01.07.24 ein.

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Steuerpflicht befreit.
  • Der Rat der Gemeinde Faßberg hat sich dazu verpflichtet, die Einnahmen aus der KulTourTaxe ausschließlich für die Förderung des Tourismus und die Erhaltung und Verbesserung der freiwilligen touristischen Infrastruktur verwenden zu wollen.
Art der Unterkunft KulTourTaxesatz
Hotels, Hostels, Motels, Boardinghouses 1,50 Euro
Gasthöfe, Gästehäuser, Pensionen 1,50 Euro
Jugendherbergen 1,50 Euro
Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Gästezimmer, Privatzimmer 1,50 Euro
Campingplätze, Wohnmobil- bzw. Reisemobilplätze 1,50 Euro bei einer Person und Stellplatz
Campingplätze, Wohnmobil- bzw. Reisemobilplätze 2,50 Euro bei zwei und mehr Personen und Stellplatz

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