Im Jahr 2025 mussten in Deutschland mehrere hundert Jugendliche wegen wiederholten Schulschwänzens Jugendarrest verbüßen. Grundlage ist eine Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND), über die DIE ZEIT berichtet.
Zahlen und regionale Unterschiede
Die gemeldeten Fälle unterscheiden sich je nach Bundesland deutlich – auch, weil einige Länder die Zahlen gar nicht systematisch erfassen.
Niedersachsen und Bremen
Für Niedersachsen und Bremen werden im ersten Halbjahr 2025 zusammen 241 männliche und 114 weibliche Betroffene genannt, die in Arrest mussten.
Hessen und weitere Bundesländer
Hessen zählte laut Umfrage bis Oktober 2025 insgesamt 48 Fälle. Baden-Württemberg, Thüringen, Schleswig-Holstein und Sachsen meldeten geringere Zahlen; andere Länder meldeten keine aktuellen Fälle oder erheben diese Werte nicht.
Jugendarrest als Sanktion: rechtliche Einordnung
Jugendarrest kann als zeitlich begrenzte, letzte Sanktionsmöglichkeit vor einer Jugendstrafe angeordnet werden – auch im Kontext von notorischem Schulschwänzen.
Debatte um Wirkung und Sinnhaftigkeit
Die Praxis ist bildungs- und rechtspolitisch umstritten.
Kritik der GEW
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bewertet Arrest in diesem Zusammenhang als pädagogisch falsches Signal und bezweifelt eine nachhaltige Wirkung; teils werde die Maßnahme sogar als kontraproduktiv eingeschätzt.
Position des Justizministeriums in Niedersachsen
Das niedersächsische Justizministerium hält Jugendarrest hingegen grundsätzlich für ein geeignetes Mittel, um auf Jugendliche einzuwirken, die sich der Schule dauerhaft entziehen.
Fazit
Die Zahlen zeigen: Einige Länder setzen bei hartnäckigem Schulschwänzen weiterhin auf Jugendarrest, während andere deutlich seltener sanktionieren oder keine Daten führen. Ob Arrest wirksam ist, bleibt umstritten – zwischen dem Anspruch staatlicher Durchsetzung und der Forderung nach stärkerer pädagogischer Prävention.
Quellen
- https://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2026-01/… (3. Januar 2026)
- https://www.rnd.de/beruf-und-bildung/… (30. Dezember 2025)
- https://amtsgericht-wildeshausen.niedersachsen.de/